UNSER VEREIN

Wir sind eine gemeinnützige Vereinigung von deutsch-albanischen Gesellschaften, Einzelpersonen und Institutionen, die sich für ein stärkeres Zusammenwirken in Integrations- und Partizipationsthemen einsetzt sowie in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen der bilateralen Beziehungen engagiert. Der Schwerpunkt der IDEAL liegt nicht nur in der Förderung von albanischen Zuwanderern bei ihrer vollständigen Integration in der Gesellschaft, in der Aus- und Weiterbildung und im Berufsleben, sondern auch in der Unterstützung der jüngeren Generation albanischer Zuwanderer bei der Identifikation mit der albanischen und der deutschen Kultur und Geschichte. IDEAL fördert die gesellschaftliche Mitwirkung albanischer Zuwanderer bei gleichzeitiger Erhaltung der eigenen Identität und Kultur sowie ermöglicht den Austausch von Erfahrung und Wissen zwischen deutsch-albanischer Personen, Institutionen und Unternehmen. Auf dieser Weise leistet IDEAL einen Beitrag bei der Verbessung des Dialogs von Bürgern aus beiden Ländern und bei dem Abbau von Vorurteilen und Missverständnissen.
Die albanischen Gebiete waren bis vor kurzem wegen wirschaftlicher Nöte und politischen Unruhen seit vielen Jahrhunderten klassische Auswanderungsgebiete. Die Auswanderer sind heute in sehr unterschiedlichem Maß mit ihrer Heimat verbunden. Dies reicht graduell von einem über Jahrhunderte bewahrten, ethnischen Bewusstsein bis zur aktiven Nutzung und Weitergabe der albanischen Sprache, Kultur und Traditionen. Albanische Emigranten gibt es in Griechenland, Italien, Dalmatien und der Türkei. Ausserdem verließen im 19. Jahrhundert Albaner ihre osmanisch beherrschte Heimat aus ökonomische und politischen Gründen und siedelten sich in Rumänien, Bulgarien, Italien, USA und Österreich-Ungarn an. Nachdem große Teile des albanischen Siedlungsgebiets 1912 infolge des 1. Balkankriegs zu Serbien und zu Griechenland gekommen waren, übten die neuen Machthaber Druck auf die albanische Bevölkerung aus, das Land zu verlassen. Viele gingen nach Albanien, jeweils einige Tausend Kosovaren und Çamen emigrierten zwischen den Weltkriegen aber in die Türkei, in die USA und in den westlichen Teil Europas. Im Kosovo wurden die Albaner weiterhin von den jugoslawischen Behörden unterdrückt. Zehntausende Albaner wanderten deshalb bis Mitte der 60er Jahre in die Türkei aus. In den 70er Jahren waren die Albaner aus dem Kosovo überproportional stark an der jugoslawischen Gastarbeiter-Migration in die Bundesrepublik Deutschland, die Schweiz und nach Österreich beteiligt. Etwa zur gleichen Zeit nahm auch die innerjugoslawische Migration zu. Kosovaren und Albaner aus Mazedonien siedelten sich in bis in die 80er Jahre hinein in den slowenischen und kroatischen Industriezentren und im Großraum Belgrad an. Von 1989 bis 2004 haben rund eine Million Menschen die Republik Albanien verlassen, was rund einem Drittel der aktuellen Bevölkerung Albaniens entsprach. Die Massenflucht nach Italien oder Griechenland erreichte ihre Höhepunkte mit über 440.000 Albanern in Griechenland (bis 2001 ca. 60% aller Einwanderer). Nach Italien sind seit 1990 bis Anfang 2006 etwa 350.000 Albaner eingewandert. Größere albanische Diasporagemeinschaften gibt es auch in Deutschland und vor allem hier in NRW. Auf Einladung der IDEAL-Initiativgruppe fanden sich interessierte Migranten und Albanienförderer aus Essen, Bochum, Wuppertal und dem Kreis Mettmann am 12.07.2011 im ExtraBlatt am Kennedyplatz in Essen zusammen und gründeten die „Integrative Deutsch-Albanische Gesellschaft e.V.“.
Ziel von IDEAL ist, die albanischen Migranten und Migrantinnen bei der Integration in der Gesellschaft, Aus- und Weiterbildung und im Berufsleben zu fördern sowie ihre kulturelle und landesbezogene Identität zu pflegen.

IDEAL:
  • unterstützt die Identifikation der jüngeren albanischen Generation mit der albanischen Kultur und Geschichte sowie mit der deutschen Geschichte und Kultur
  • leistet einen Beitrag, das Verständnis für den Anderen zu fördern, Vorbehalte abzubauen und zu überwinden
  • fördert den Austausch von Erfahrung und Wissen zwischen Personen, Institutionen und Unternehmen in Deutschland und Albanien
  • setzt sich für die Förderung des Dialogs, der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen den albanischen Migranten und Migrantinnen, den deutschen Bürgern und den Bürgern anderer Nationalitäten ein
  • strebt durch die Förderung der Kommunikation zwischen den albanisch-sprachigen Migranten und Migrantinnen und den regionalen Sozial- und Bildungseinrichtungen eine Erhöhung der Bildungs- und Berufschancen der jüngeren Generation mit albanischem Migrationshintergrund an
  • Organe der Integrativen Deutsch-Albanischen Gesellschaft sind:
    • das Präsidium
    • die Geschäftsführung
    • die Mitgliederversammlung
    Präsidium und Geschäftsführung
    Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern, dem Kassenprüfer sowie maximal 3 weiteren Mitgliedern, der vom Präsidium bestellt wird. Unter den gewählten Präsidiumsmitgliedern sollten nicht weniger als drei albanischer Herkunft aus Albanien sein. Aus dem Kreise der Präsidiumsmitglieder wird ein Kassenprüfer gewählt, der für die Dauer von einem Jahr die Rechnungslegung des laufenden Haushaltsjahrs überprüft und den folgenden ordentlichen Präsidiumssitzung Bericht erstattet. Die Wiederwahl derselben Personen als Kassenprüfer ist zulässig. IDEAL wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 26 BGB) vom Präsidenten und dessen Stellvertretern jeweils durch 2 dieser Personen gemeinsam durch jeweils zwei Mitglieder des Präsidiums gemeinschaftlich. Im Innenverhältnis bedarf jedes Handeln eines 2/3 Mehrheitsbeschlusses des Präsidiums. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet ausschließlich deren Vermögen. Eine zivilrechtliche Haftung der Mitglieder des Vorstandes ist ausgeschlossen. Angestellte und Organe der Gesellschaft haften im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein gegenüber Dritten nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Präsidium kann mit 2/3 Mehrheit einen Geschäftsführer bestellen. Dieser muss nicht Mitglied des Vereins oder des Präsidiums sein.
    Mitgliederversammlung
    Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen. Sie muss ferner zusammentreten, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es verlangt. Die Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, in welchem die Beschlüsse aufzunehmen sind. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung durch einen schriftlichen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
    Fallweise kann es bei IDEAL e.V. auch folgende Organe geben:
    Beirat Zur Unterstützung und Beratung des Präsidiums kann ein Beirat gebildet werden. Der Vorsitzende des Beirates wird vom Präsidium berufen. Der Beirat wird vom Präsidium für die Dauer seiner Amtszeit gebildet. Ehrenmitgliedschaft Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des IDEAL-Präsidiums Ehrenmitgliedschaften ernennen. Jedes Ehrenmitglied hat das Recht, an allen Sitzungen der Mitgliederversammlung mit Stimmrecht teilzunehmen.
    Name, Sitz, Geschäftsjahr und Verbandsmitgliedschaft Der Verein führt den Namen „Integrative Deutsch-Albanische Gesellschaft“ (IDEAL) und ist in dem für den Sitz des Vereins zuständigen Vereinsregister eingetragen. Durch die Eintragung führt IDEAL den Zusatz „e.V.“ Der Sitz von IDEAL ist Essen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. IDEAL kann Mitglied in deutschen und internationalen Wirtschaftsverbänden und Vereinen werden.

    Zwecke:
    IDEAL verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. IDEAL ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel von IDEAL aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.